Zur Gewährleistung eines sicheren und ordnungsgemäßen Modellflugbetriebs am Aufstiegsgelände des MFC-Bremthal gilt mit Datum vom 1.3.2009 folgende Flugordnung:
§ 1 Regelungen der Aufstiegserlaubnis
Der Modellflugbetrieb am Vereinsgelände darf nur von Mitgliedern des Modellflugclubs MFC-Bremthal e.V. durchgeführt werden.
Gastflieger können sich beim Flugleiter anmelden und für einen Unkostenbeitrag von 5,-€ (Jugendliche 1,-€ )eine Tagesmitgliedschaft erwerben. Ein gültiger Versicherungsnachweis ist erforderlich.
Der Flugbetrieb unterliegt den Bestimmungen des Erlaubnisbescheides des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 10.12.2008, der beim Vorstand ausliegt und von jedem Teilnehmer am Flugbetrieb eingehalten werden muss.
Die wichtigsten Regelungen werden im Folgenden auszugsweise in die Flugordnung übernommen:
- Jeder Modellflieger hat sich so zu verhalten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere andere Personen und Sachen, sowie die Ordnung des Modellflugbetriebes nicht gefährdet oder gestört werden.
- Während des Start- und Landevorgangs müssen die Start- und Landeflächen frei von unbefugten Personen und beweglichen Hindernissen sein.
- Zwischen den Flugmodellen und Drittpersonen außerhalb des Aufstiegsgeländes (z. B. Spaziergänger, Feldarbeiter) muss stets ein ausreichender Sicherheitsabstand eingehalten werden. Hierbei sind auch das Gewicht und das Betriebsverhalten der Modelle (Geschwindigkeit, Steuerungsfähigkeit etc.) zu berücksichtigen. Das Anfliegen sowie das Überfliegen von Personen und Tieren ist nicht zulässig. Soweit sich auf den Feldern innerhalb des ausgewiesenen Flugraumes Personen aufhalten, dürfen diese Felder nicht überflogen werden.
- Straßen und Wege dürfen nicht unter 25 m über Grund überflogen werden. Dies gilt nicht für Start- und Landevorgänge wenn sichergestellt ist, dass sich auf dem betreffenden Wege- oder Straßenabschnitt auf mindestens 25 m Breite keine Personen aufhalten oder störende Gegenstände befinden (z. B. KFZ ) .
- Die Flugmodelle müssen während der gesamten Flugdauer ständig vom Steuerer beobachtet werden können. Sie haben anderen Luftfahrzeugen stets auszuweichen.
- Der Flugbetrieb darf nur in Anwesenheit einer Person durchgeführt werden, die erfolgreich an einer Unterweisung in Sofortmaßnahmen am Unfallort oder einer Ausbildung in Erster Hilfe teilgenommen hat. Es muss eine Erste-Hilfe-Ausrüstung zur Verfügung stehen (min. PKW-Verbandkasten).
- Zur Fernsteuerung von Modellen dürfen nur Funkanlagen verwendet werden, die den für solche Anlagen geltenden Vorschriften entsprechen. Die Belegung der Frequenzen und der genutzten Kanäle der Funkfernsteuerungsanlagen ist während des Betriebes durch eine Markierung auf der Frequenztafel kenntlich zu machen. Dies gilt nicht für Funkanlagen, bei denen bauartbedingt bei gemeinschaftlicher Frequenznutzung eine Beeinflussung des Empfängers durch andere Sender ausgeschlossen ist.
- Bei Flugbetrieb ist ein Windsack aufzustellen.
- Es dürfen nur Flugmodelle bis 15 kg Gesamtmasse betrieben werden. Der Flugleiter kann im Zweifel den Start eines Flugmodells untersagen bis der Nachweis erbracht wurde, dass die Gewichtsgrenze eingehalten wird.
- Sämtliche eingesetzten Flugmodelle mit Verbrennungsmotoren müssen mit einem funktionstüchtigen Schalldämpfer, der dem neuesten technischen Entwicklungsstand entsprechen muss, ausgestattet sein.
- Der Betrieb erlaubnispflichtiger Flugmodelle darf nur innerhalb des durch die Aufstiegserlaubnis vorgegebenen Flugsektors (siehe Lageplan) geflogen werden. Flugmodelle, deren Flugbetriebseigenschaften (Geschwindigkeit, Gewicht, aerodynamische Eigenschaften) eine Einhaltung der Flugraumgrenzen nicht jederzeit gewährleisten, dürfen auf dem Modellfluggelände nicht betrieben werden.
- Es ist ein Modellflugbuch zu führen, in dem die zeitliche Übernahme und Abgabe der Funktion des Flugleiters, die Vor- und Nachnamen der Steuerer, der Beginn und das Ende von deren Teilnahme am Flugbetrieb und die Antriebsart des/der von ihnen betriebenen Modelle(s) festzuhalten sind. Außerdem müssen ggf. besondere Vorkommnisse (z.B. Absturz von Modellen, Verletzungen von Personen, Beschädigungen von Sachen, Flurschäden, Beschwerden Dritter) aufgeführt werden. Die Angaben sind vom Flugleiter durch Unterschrift zu bestätigen.
Aufstiegszeiten für erlaubnispflichtige Flugmodelle im Sinne § 16 Abs. 1 der LuftVO
Flugmodelle mit Antrieb
Werktage:
- Lärmemission des Modells > 67db bis 70dB(A)/25Meter (nur im Einzelbetrieb)
- Lärmemission des Modells > 65db bis 67dB(A)/25Meter (max. 2 Modelle gleichzeitig )
- Lärmemission des Modells <= 65db (A)/25Meter (max. 3 Modelle gleichzeitig)
April bis Oktober 9:00 – 12:00 Uhr 14:00 –20.00 Uhr
November bis März 9:00 – 12:00 Uhr 14:00 –18.00 Uhr
Sonn – und Feiertage:
- Lärmemission des Modells > 65db bis 67dB(A)/25Meter (nur im Einzelbetrieb)
- Lärmemission des Modells <= 65db (A)/25Meter (max. 2 Modelle gleichzeitig)
April bis Oktober 15:00 –19.00 Uhr
November bis März 15:00 –18.00 Uhr
Flugmodelle ohne Antrieb: Täglich von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang
§ 2 Lärmschutz
- Am Fluggelände dürfen nur Flugmodelle eingesetzt werden, die einen Schallpegel von max. 70 dB(A)/25m (67dB(A) an Sonn/Feiertagen) nicht überschreiten. Auch die Gesamtlärmemission beim Betrieb mehrerer Modelle darf 70dB(A) (67dB (A) an Sonn/Feiertagen) nicht überschreiten. Flugmodelle mit Turbinen- oder Raketenantrieb sind nicht zugelassen.
- Flugmodelle mit Antrieb benötigen einen Lärmpass. (s. Abs.14.Nebenbestimmungen der Aufstiegserlaubnis) Lärmmessungen werden vom Verein an festgelegten Terminen oder nach Vereinbarung durchgeführt. Die Messung wird von ihm im Lärmpass bestätigt und muss wiederholt werden, wenn an dem Modell Veränderungen vorgenommen wurden, die die Schallemission beeinflussen (v. a. Motor, Schalldämpfer, Luftschraube).
§3 Flugleiter
- Betrieb von mehr als 3 Flugmodellen gleichzeitig darf nur bei Anwesenheit eines Flugleiters durchgeführt werden, der den Flugbetrieb überwacht und erforderlichenfalls ordnend eingreift.
Flugleiter ist:- an Wochenenden und Feiertagen sowie bei Veranstaltungen derjenige, der vom Vorstand hierzu eingeteilt wurde.
- alternativ das erste volljährige Vereinsmitglied, das am Gelände erscheint oder derjenige, auf den sich die Anwesenden einigen.
Der Flugleiter darf nicht selbst Modelle steuern. Er kann sich vertreten lassen, um selbst Modelle zu betreiben. Dies ist im Modellflugbuch mit Angabe des Zeitraums und des Vertreters zu vermerken.- Dem Flugleiter ist durch Einsichtgewährung in die entsprechenden Unterlagen nachzuweisen, dass die erforderliche Haftpflichtversicherung der Modellflieger vorliegt und die Funkfernsteuerung den Vorschriften entspricht.
- Der Flugleiter kann den Einsatz von Flugmodellen untersagen, wenn Zweifel bestehen, ob sie den Regelungen der Aufstiegserlaubnis entsprechen. Er muss den Flugbetrieb einstellen, wenn die Wetterbedingungen oder andere Gegebenheiten einen sicheren Flugbetrieb gefährden.
- Den Anordnungen des Flugleiters ist unbedingt Folge zu leisten. Bei Verstößen gegen Bestimmungen dieser Flugordnung oder des Erlaubnisbescheides kann er ein Flugverbot aussprechen. Er übt für den Verein das Hausrecht am Platz aus und kann Personen, die den ordnungsgemäßen Ablauf des Flugbetriebes stören, vom Platz verweisen. Diese Ahndungsmaßnahmen hat er schriftlich im Flugbuch festzuhalten und dem Vereinsvorstand mitzuteilen. Dieser entscheidet ggf. über weitere Maßnahmen.
- Der Flugleiter hat die notwendigen Eintragungen im Modellflugbuch vollständig und in leserlicher Schrift vorzunehmen. Es ist das vom Verein ausgegebene Muster zu verwenden.
§ 4 Sicherheit
- Bei Flugbetrieb dürfen die Start- und Landebahn und der Vorbereitungsbereich nur von den Piloten, ihren Helfern und vom Flugleiter betreten werden. Alle anderen Personen müssen sich im Aufenthaltsbereich aufhalten.
- Die aktiven Piloten müssen durch Zuruf erreichbar sein.
- Für alle Personen, die aktiv am Flugbetrieb teilnehmen, gilt Alkoholverbot.
§ 5 Ordnung und Umweltschutz
- Fahrzeuge dürfen ausschließlich auf den vorgesehenen Park- oder Fahrradabstellplätzen abgestellt werden. Keinesfalls darf auf den Zufahrtswegen oder auf benachbarten Feldern geparkt werden.
- Die Modelle dürfen nur im Vorbereitungsraum aufgebaut und ggf. betankt werden.
- Mit der Natur ist schonend umzugehen. Es ist verboten, Tieren, v. a. Vögeln mit Modellen nachzustellen.
- Sofern zur Bergung von außengelandeten Modellen bestellte Felder betreten werden müssen, ist dies im Flugbuch zu vermerken.
§ 6 Verhalten bei Unfällen
Bei Personenschäden sind zunächst Sofortmaßnahmen am Unfallort zu ergreifen. Hierbei ist die Erste – Hilfe – Ausrüstung ( min. PKW-Verbandkasten ) zu verwenden . Bei der Alarmierung den Unfallhergang, die Art und Schwere der Verletzungen knapp und ruhig darstellen und das Gespräch nicht eher beenden, bevor die Rettungsleitstelle dazu auffordert!
Wichtige Rufnummern
NOTRUF 110
Feuerwehr 112
Polizei Kelkheim: 06195 4017 / 67490
Polizei Hofheim : 06192 20790
Krankenhaus Hofheim: 06192 98-3
Krankenhaus Idstein: 06126 99590
ASB Niedernhausen: 06127 90600
Dr. Schamlu Bremthal: 06198 8040
Giftnotruf: 06131 19240
MB Baumdienst: 06198 2550
§ 7 Hinweis
Jeder Teilnehmer am Flugbetrieb bestätigt durch Unterschrift, dass er die Aufstiegserlaubnis des Regierungspräsidiums Darmstadt vom 10.12.2008, diese Flugordnung und die Platzordnung des MFC Bremthal zu Kenntnis genommen hat. Er stellt den Vorstand und dessen ggf. eingeteilten Organe (Flugleiter, Hilfskräfte) ausdrücklich von jeglicher Haftung frei . Zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung am Modellfluggelände sieht sich der Vorstand im Interesse aller Modellflieger des Vereins gehalten, Verstöße strikt zu ahnden. Es muss auch mit einer Anzeige bei der Luftfahrtbehörde gerechnet werden. Bei schweren oder fortgesetzten Verstößen droht Flugverbot oder der Vereinsausschluss!
Horst Herschberger
1.Vorsitzender
Die Aufstiegserlaubnis als PDF
Die Platzordnung als PDF